SCHULE

Inklusion

Wir sind eine Schule, die die Vielfalt der Begabungen als Bereicherung versteht. Deshalb fördern und fordern wir unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen die Stärken und Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Lehrkräfte der Oberschule Schüttorf begegnen der Heterogenität der Lerngruppen mit einer positiven Haltung, um dadurch eine Teilhabechance zu ermöglichen und um der Inklusion als konstitutivem Element der bundesdeutschen Gesetzgebung zu begegnen. Die Unterrichtsstunden beinhalten eine ausgewogene Balance zwischen differenzierenden Maßnahmen und inklusiven Lernsituationen. Dadurch wird eine größtmögliche Differenzierung in bestimmten Unterrichtsphasen bei einer gleichzeitig ganzheitlichen Verzahnung der inklusiven Lerngruppe erreicht. Durch den Einsatz von qualitativen und quantitativen Differenzierungsmaßnahmen kann die Unterrichtsreihe somit in Anlehnung an das im Schulgesetz formulierte Anrecht eines jeden auf individuelle Förderung an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden und nimmt die individuelle Stärkenorientierung in den Blick.

 

Zusammenarbeit in der Inklusion

Der Unterricht findet, soweit möglich, im Team statt. Dies bedeutet, dass Fachlehrer/innen gemeinsam mit den Sonderpädagogen/innen oder einer zweiten Regelschullehrkraft unterrichten. Es werden Absprachen getroffen, wie die Unterrichtsinhalte für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf angepasst werden können. Die Sonderpädagogin/der Sonderpädagoge unterstützt bei der Differenzierung der Inhalte für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.


Berufsberatung

Die Oberschule Schüttorf unterhält einen Vertrag mit der Agentur für Arbeit, sodass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit regelmäßig zu uns an die Schule kommen, um die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufsberatung zu unterstützen.
Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit unterstützen dabei insbesondere die Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Grundsätzlich beraten die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit in den Jahrgangsstufen 8 und 10. Sie kommen jedoch auch nach vorherigen Absprachen zwischendurch zu uns an die Schule.

In der Regel verlassen die Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf die Schule nach der 10. Klasse mit dem Hauptschulabschluss. Im Anschluss gehen sie in der Regel nach Nordhorn in die Berufseinstiegsschule 1 & 2 oder in die Berufsfachschule.

Theoretisch ist eine Bewerbung nach Klasse 10 mit dem Hauptschulabschluss möglich.


Berufsorientierung

Der Bereich der Berufsorientierung wird an der Oberschule Schüttorf durch die Sonderpädagogin Katharina Janning unterstützt. Sie organisiert die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern*innen der Agentur für Arbeit und ist bei den Gesprächen mit dabei. Daneben betreut Frau Janning die Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Praktikum.

Für die Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, Hören, Sehen, Motorische Entwicklung und im Bereich emotionale und soziale Entwicklung finden die berufsorientierenden Maßnahmen im Rahmen der Kompetenzanalyse (Profil AC) im Jahrgang 8 statt.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung wird aktuell nach einem Kooperationspartner*in geschaut, um ein möglichst großes Spektrum an Berufsorientierenden Maßnahmen zu bieten.

 

Differenzierung und Förderung

Aufgrund der vielfältigen Lernvoraussetzungen und Lernziele erfolgt an der Oberschule Schüttorf eine qualitative und quantitative Differenzierung. Es werden vielfältigste Unterrichtsformen und Methoden, dem jeweiligen Unterricht angemessen, professionell eingesetzt. Dies ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern über unterschiedlichste Kanäle Informationen aufzunehmen, Wissen zu verarbeiten und Erlerntes anzuwenden.

Des Weiteren findet an unserer Schule fachleistungsdifferenzierter Unterricht statt, der die Teilnahme auf oben genannten Anforderungsebenen ermöglicht.

 

Fördermaßnahmen

Die Fördermaßnahmen an der Oberschule Schüttorf bauen nicht aufeinander auf, sondern sollen die Möglichkeit bieten, je nach Förderbedarf, gleichzeitig zum Einsatz kommen zu können. Aus diesem Grund findet sowohl eine qualitative Differenzierung, als auch eine quantitative Differenzierung während des Unterrichts statt. Daneben können einige Stunden als Förderstunden angeboten werden und einige Stunden im Rahmen einer multiprofessionellen Kooperation abgehalten werden.
Für Schülerinnen und Schüler, denen das häusliche Lernen Probleme bereitet, kann die, an vier Nachmittagen, angebotene Hausaufgabenbetreuung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Fordermaßnahmen

Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler erhalten gesonderte Aufgabenstellungen z. B. Referate, Aufgabenstellungen mit erhöhtem Anforderungsniveau und Ähnliches. Daneben können sie sich in der Schülervertretung, als Klassensprecher*in, im Schulsanitätsdienst engagieren und können leistungsschwächere SuS im Unterrichts-verband unterstützen.

 

Leistungsbewertung

Für die Leistungsbewertung sind in Absprache mit den Fachlehrern die Sonderpädagogen zuständig. Als Grundlage hierfür gelten die dem jeweiligen Förderschwerpunkt entsprechenden Kerncurricula oder Empfehlungen.
Die Leistungsmessung orientiert sich an den Anforderungen des zu erreichenden Abschlusses.

Bei der Leistungsbeurteilung wird auf die Lernziele, die individuellen Fortschritte sowie die Leistungsbereitschaft des Kindes geachtet.

Die Beurteilung hat das Ziel die Lernbereitschaft und das Selbstbild des Kindes positiv zu beeinflussen. Daneben dient sie als Orientierungshilfe und Möglichkeit zur Selbsteinschätzung.

Zeugnisse werden nach den geltenden Erlassen erteilt. Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen erhalten ein Notenzeugnis. Sollten einige Fächer zielgleich unterrichtet werden, so wird dies auf dem Zeugnis vermerkt.

Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung erhalten ein Textzeugnis. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung gelten gesonderte Versetzungsordnungen. Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung rücken uneingeschränkt auf.

Der Förderschwerpunkt wird auf dem jeweiligen Zeugnis vermerkt. Hinweise auf einen eventuellen Nachteilsausgleich gibt es jedoch auf dem Zeugnis nicht.