BERUFSORIENTIERUNG

Praktikum

Schülerpraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum findet in der Klasse 9 statt. Im berufspraktischen Zweig dauert es drei Wochen und findet direkt vor den Herbstferien statt. Im Profilzweig dauert es zwei Wochen und findet direkt nach den Herbstferien statt.

Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich eigenverantwortlich mit Unterstützung ihrer Eltern um einen Praktikumsplatz. Dies erfolgt in enger Absprache mit den jeweiligen Wirtschaftslehrer:innen Vor der Kontaktaufnahme informieren die Schüler*innen zunächst den zuständigen Wirtschaftsfachlehrer über ihre Pläne (Vordruck Angaben zum Praktikumswunsch). Wenn keine Bedenken bezüglich des geplanten Praktikums bestehen, erhalten die Schülerinnen und Schüler für das Unternehmen ein Anschreiben mit Rückantwort. Dann beginnt die eigenverantwortliche Bewerbung. Das Schreiben einer Bewerbung wird im Deutschunterricht thematisiert. Bei Schwierigkeiten, z. B. kein passender Praktikumsplatz gefunden, sprachliche Probleme u. a. kann das BO-Büro helfen. Hier gibt es auch eine Firmendatenbank, die zur Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb genutzt werden kann. Das BO-Büro ist sehr gut mit den lokalen Betrieben vernetzt.

Erst wenn die Rückantwort vom Betrieb ausgefüllt wurde und beim Fachlehrer vorliegt, steht der Praktikumsplatz endgültig fest. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Praktikum findet doppelt statt: Zunächst ist in jedem Betrieb eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter für die Praktikanten namentlich benannt worden und somit individueller Betreuer. Die betreuenden Fach- oder Klassenlehrer*innen kommen im Regelfall einmal wöchentlich, um Gespräche mit den Praktikanten zu führen. Die Praktikanten sind verpflichtet, das Praktikum in einer Mappe zu dokumentieren. Diese stellt die Grundlage einer Leistungsbewertung im Fach Wirtschaft dar. Die Anforderungen an diese Praktikumsmappe sind nach Schulzweigen differenziert. Die Betriebe bescheinigen den Praktikanten die Teilnahme. Aber nur wenn die Praktikumsmappe mit mindestens der Note „ausreichend“ (4) bewertet wurde, gilt das Praktikum als erfolgreich absolviert.

Schnupperpraktikum

Dieses freiwillige zusätzliche Praktikum kann in der Klasse 9 durchgeführt werden. Das Schnupperpraktikum muss mindestens sechs Arbeitstage umfassen, davon liegen drei Tage in den Osterferien. Weitere drei Tage werden die Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien für das Praktikum freigestellt. Voraussetzung für die Freistellung vom Unterricht ist eine schriftliche Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten an die Schule. Eine Betreuung durch Lehrkräfte kann im Schnupperpraktikum aus schulorganisatorischen Gründen nicht erfolgen.