Zutrittsverbot in Schulen
Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden nach Testung gültig) nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen, ist der Zutritt gestattet.