Testpflicht bei der Einschulungsfeier

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der neuen Fünftklässler/innen!

Vom Niedersächsischen Kultus-ministerium sind wir angewiesen, folgende Informationen weiterzugeben: Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig, jeweils beim Arzt, Apotheke oder Testzentrum durchgeführt!) oder einen Impfnachweis oder einem Genesenennachweis die Schule betreten dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die Herausgabe der kostenlosen Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen erfolgt am Mittwoch, 01.09.2021, 09:00 – 12:00 Uhr, Verwaltungsgebäude A.